Neben den Unterstützungsleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Elterngeld Plus, Bildung & Teilhabe, Städtepässe u.a.m. gibt es auch Unterstützung zu:
Finanzielle Urlaubsunterstützung
Der Freistaat Sachsen fördert auch in diesem Jahr den Familienurlaub. Die ggf. mögliche Förderung der Familienerholung/Freizeit für sächsische Ein- und Zweielternfamilien erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen: Wenn Sie Ihren Urlaub innerhalb von Deutschland verbringen, mindestens 6 Nächte - max. 14 Nächte fahren und das Einkommen einen auf die Familiensituation angepassten Freibetrag nicht überschreitet. Die Förderung kann dann bis zu 11 Euro pro Nacht und pro Person betragen.
Sächsischer Familienpass
Einkommenunabhängige Unterstützung für Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern oder einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind. Berechtigt zum kostenfreien Eintritt in verschiedene Einrichtungen, wie Burgen, Museen und Schlösser in Sachsen. Den Familienpass erhalten Sie in Ihrer Gemeinde/Stadt.
Familienbildungsangebote
Familienbildungsangebote werden von unterschiedlichsten Trägern angeboten und ermöglichen eine Teilnahme zu meist kostengünstigen Aufwendungen. Zusätzlich kann geprüft werden, inwieweit die Teilnehmer_innenbeiträge ggf. noch durch den Familienbildungszuschuss des Freistaates Sachsen für einkommenschwache Einelternfamilien reduziert werden können.
Landeserziehungsgeld
Auch eine Alleinerziehende, welche im Freistaat Sachsen lebt, kann im zweiten oder im dritten Lebensjahr Ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes länger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Stiftung Mutter Kind
Voraussetzungen: Die finanzielle Notlage wurde durch ein schwerwiegendes Ereignis oder die Verkettung unglücklicher Umstände hervorgerufen und alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die finanzielle Hilfe ist außerdem an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Zudem wird die Mitwirkung der Hilfesuchenden an der Problemlösung berücksichtigt.
Art und Umfang der Hilfen
Die finanziellen Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, zum Beispiel
- um Wohnraum zu beschaffen oder zu erhalten,
- für dringend notwendige Anschaffungen, Einrichtungsgegenstände,
- für Hilfen zur Lebensführung und/oder
- um Schulden zu regulieren (in begrenztem Umfang)
Leistungsansprüche, Angebote für Arbeitssuchende, Weiterbildungen u.v.a.m. Das Jobcenter Leipzig kommt auch in Ihr Quartier
Das Jobcenter Leipzig informiert über Ansprüche und Leistungen, erläutert seine Angebote für Arbeitssuche oder Weiterbildungen, beantwortet Fragen zum Bürgergeld oder hilft Anschreiben zu verstehen. Ergänzend können Alleinerziehende ein Infopäckchen von ALISA_Leipzig_PLUS erhalten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Nähere Informationen, Termine und den Quartiersplan erhalten Sie HIER
Happy Birthday Projekt für Alleinerziehende Leipziger_innen
Das Happy-Birthday-Projekt richtet sich an Alleinerziehende aus Leipzig, die Sozialleistungen beziehen. Ob Indoorspielplatz, Kletterhalle oder Freizeitbad; vieles ist möglich. Mit Hilfe von Spendengeldern übernehmen wir die Eintrittspreise für Dein Kind und bis zu fünf seiner Freund_innen.
Bildungskarte für Alleinerziehende Leipziger_innen
Sie haben Fragen zu anderen Themen oder Angeboten, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Anruf
Leipzig führt mit Beginn des Schuljahres 2023/24 eine Bildungskarte ein. Sie soll anspruchsberechtigten jungen Leipzigerinnen und Leipzigern Bildung und Teilhabe leichter zugänglich machen. Die Karte wird mit einem Konto auf einer Onlineplattform verbunden, auf dem entsprechende Leistungen für das jeweilige Kind hinterlegt sind.
Mit der Karte können – ohne nochmalige Vorsprachen bei Behörden oder Nachweise – staatliche Hilfen für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege, für Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe in Anspruch genommen werden. Zuletzt waren 32.406 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Leipzig anspruchsberechtigt, doch nur zwei Drittel davon nahmen eine oder mehrere Leistungen in Anspruch.
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